Stand: 1. April 2019
Sollten Sie bei einer Privaten Krankenkasse versichert sein, eine Berechtigung zur Beihilfe haben oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen verfügen, berechne ich meine Leistung im Rahmen einer Privatrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Mein Honorar basiert auf einer Konsultationsbasis von 125 Euro und kann je nach Art, Dauer und Intensität der Behandlung variieren.
Kosten für Therapiehilfsmittel werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich ist eine Behandlung bei mir eine PRIVATLEISTUNG
Das Honorar wird direkt nach jeder Sitzung in der Praxis per EC-Karte bezahlt.
Selbstverständlich erhalten Sie zusätzlich monatlich oder nach Abschluss der Therapie/Beratung eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Vereinbarte Termine können bis zu 36 Stunden vorher abgesagt werden. Wird der Termin kurzfristig (weniger als 36 Stunden) abgesagt, und kann er nicht an jemand anderen vergeben werden, oder wird der Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, werden die Kosten für die geplante Behandlung in vollem Umfang in Form einer Privatrechnung berechnet.
Heilpraktiker sind berechtigt mit privaten Krankenkassen, Beihilfe oder einer entsprechenden Zusatzversicherung eigenständig abzurechnen. Die Kosten werden in der Regel nach Ihren Vertragsbedingungen erstattet.
Hierzu ist, in der Regel, weder eine Überweisung noch ein Rezept eines Arztes erforderlich.
Die Behandlungskosten setzen sich aus der Abrechnung gemäß des Referenzbereiches
der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) zusammen.
Sie erhalten eine dementsprechende
Rechnung.