für Patienten mit privatem Versicherungsschutz/privater Zusatzversicherung
Stand: 1. April 2019
Erstkonsultation | 140 Euro |
Folgebehandlung 60 Min. | 140 Euro |
Folgebehandlung 45 Min. | 125 Euro |
Kurzbehandlung (30 Min.) | 110 Euro |
Ggf. anfallende Kosten für Therapiehilfsmittel werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich ist eine Behandlung bei mir eine PRIVATLEISTUNG
Das Honorar wird direkt nach jeder Sitzung in der Praxis per EC-Karte bezahlt.
Selbstverständlich erhalten Sie zusätzlich monatlich oder nach Abschluss der Therapie/Beratung eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Vereinbarte Termine können bis zu 36 Stunden vorher abgesagt werden. Wird der Termin kurzfristig (weniger als 36 Stunden) abgesagt, und kann er nicht an jemand anderen vergeben werden, oder wird der Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, werden die Kosten für die geplante Behandlung in vollem Umfang in Form einer Privatrechnung berechnet.
Heilpraktiker sind berechtigt mit privaten Krankenkassen, Beihilfe oder einer entsprechenden Zusatzversicherung eigenständig abzurechnen. Hierzu ist, in der Regel, weder eine Überweisung noch ein Rezept eines Arztes erforderlich.
Die Behandlungskosten setzen sich aus der Abrechnung gemäß des Referenzbereiches der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) zusammen.
Sie erhalten eine dementsprechende
Rechnung.